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Für Einrichtungen

Podologie für Pflegeheime und Seniorenheime in Potsdam

Wir kommen regelmäßig in Ihre Einrichtung und behandeln Ihre Bewohner vor Ort, gesetzlich Versicherte auch auf Heilmittelverordnung.

So arbeiten wir mit Einrichtungen

Weniger Organisationsaufwand für Ihr Team

Mehrere Bewohner pro Termin

Wir behandeln an einem Besuchstag alle Bewohner, die angemeldet sind. Ein Raum mit Stuhl reicht, oder wir behandeln direkt im Zimmer.

Fester Rhythmus

Auf Wunsch kommen wir in einem festen Abstand, etwa alle 4 bis 6 Wochen. So muss niemand an die Fußpflege denken.

Kasse und Selbstzahler

Gesetzlich Versicherte behandeln wir auf Heilmittelverordnung, alle anderen als Selbstzahler oder Privatversicherte. Die Konditionen besprechen wir mit Ihnen.

Abstimmung mit der Pflege

Wir sprechen uns mit dem Pflegeteam ab und melden Auffälligkeiten an den Füßen zurück, damit nichts übersehen wird.

Für welche Einrichtungen?

  • Pflegeheime und Seniorenheime
  • Betreutes Wohnen und Seniorenwohnanlagen
  • Tagespflege
  • Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige
  • Ambulante Pflegedienste, deren Klienten zu Hause versorgt werden

In drei Schritten zur Zusammenarbeit

  1. 1Sie rufen an oder schreiben uns. Wir besprechen Zahl der Bewohner, Verordnungen und Wunschtermine.
  2. 2Sie melden die Bewohner für den ersten Besuchstag an und legen vorhandene Verordnungen bereit.
  3. 3Wir behandeln vor Ort und vereinbaren auf Wunsch einen festen Rhythmus.

Behandlung durch eine staatlich anerkannte Podologin

Häufig gestellte Fragen

Zusammenarbeit anfragen

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir melden uns und besprechen den ersten Besuchstag in Ihrer Einrichtung.

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